Jedes Jahr werden im Kanton Zürich rund 150-200 Personen wegen Verstössen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) angeklagt und mit unbedingten Geldstrafen von insgesamt CHF 360’000 – 600’000 oder rund CHF 2’400 – 2’900 pro Fall belegt. 1
Beispiele für Verstösse gegen AIG Art. 115 und 119
- Abgewiesene Asylsuchende, die sich nach Ablauf der Ausreisefrist weiterhin in der Schweiz aufhalten.
- Personen ohne Aufenthaltsbewilligung, die Arbeit leisten ohne Bewilligung.
- Abgewiesene oder sich im Verfahren befindliche Asylbewerber:innen, welche die Anweisung missachten, sich in einem Rayon (Gemeinde, Bezirk, etc.) auf- oder fernzuhalten.
Hohe Ausgaben an Stelle von Einnahmen
Da es für illegalisierte Migrant:innen unmöglich ist, eine solche Summe zu bezahlen, müssen die meisten ins Gefängnis, um die Strafe abzusitzen. Für jeden Tag hinter Gittern wird ein Tagessatz von CHF 30 2 der Geldstrafe abgezogen, während ein Tag im Gefängnis, wie z.B. dem Vollzugszentrum Bachtel, CHF 240 Franken kostet. 3 Anstatt Geld einzunehmen gibt der Kanton also viel Geld aus.
CHF 30:240
das ist eine achtfache Multiplikation
Eine individuelle Strafe von CHF 2’600 – 2’900 bedeutet ein ca. 80 – 96 Tage dauernder Gefängnisaufenthalt, der die Allgemeinheit CHF 20’800 – 23’200 kostet. Hinzu kommen weitere Kosten für die Justiz, Polizei und Administration, etc.
Im Jahr 2023 wurde eine Gesamtsumme unbedingter Strafen von CHF 504’950 ausgesprochen. Daraus ergibt sich mit dem Faktor 8 ein Aufwand von CHF 4’039’600 rein durch die Gefängnisaufenthalte.
Unser Ansatz
Mit gesammelten Spendengeldern begleichen wir unbedingte Geldstrafen wegen Verstössen gegen des AIG, die von den Betroffenen nicht bezahlt werden können und dafür ins Gefängnis müssen.
Deine Spende hilft, eine unnötige Belastung öffentlicher Gelder zu vermeiden. Mit CHF 100 können CHF 800 gespart werden! Dadurch schützen wir die Steuerzahler:innen im Kanton Zürich davor, gegen ihre Interessen zu handeln und unnötig Geld auszugeben.
Unser Fokus
Wir engagieren uns ausschliesslich für Widerhandlungen gegen das Schweizerische Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), die im Zusammenhang mit prekären Aufenthaltsbedingungen entstanden sind und nicht bezahlt werden können.
Art. 115
- Unerlaubte Ein- oder Ausreise
- Unerlaubter Aufenthalt
- Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung
- Missachtung des Ein- und Ausschlusses in einem Perimeter
Alle anderen Delikte oder Kombinationen von Delikten werden ausgeschlossen! Insbesondere jegliche Gewaltdelikte, Sexualdelikte, Einbrüche, Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, etc.
Eine Frage der Verhältnismässigkeit
Die strafrechtliche Verfolgung von Verstössen, die in anderen Rechtsgebieten als administrative Vergehen behandelt werden, bindet erhebliche Ressourcen im Justizsystem, die anderweitig effektiver eingesetzt werden könnten. Im Verkehrsrecht z.B. wird ein Unfall mit Todesfolge strafrechtlich und eine Übertretung der Höchstgeschwindigkeit administrativrechtlich behandelt. Das Strafrecht ist das schärfste staatliche Sanktionsinstrument. Verstösse im Migrationsrecht damit zu lösen ist unangemessen.
Zudem ist es fraglich, ob die strafrechtliche Verfolgung tatsächlich eine abschreckende Wirkung für die Betroffenen hat und zur Lösung migrationspolitischer Herausforderungen beiträgt. Daher kann es nicht im Interesse der Allgemeinheit sein, eine Unsumme an Geld auszugeben für einen Ansatz, der einerseits keine Lösung ist und im Gegenteil, durch die Kriminalisierung der Betroffenen, tendenziell zu noch mehr Folgekosten führt.
Fussnoten und Quellenangaben
- Bundesamt für Statistik, „Erwachsene: Verurteilungen für ein Vergehen oder Verbrechen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), nach Art und Dauer der Hauptstrafe, Schweiz und Kantone [ab 2018]“, Veröffentlichung 18.06.2024, Zugriff 3.1.2025, https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken.assetdetail.je-d-19.03.03.02.05.01.02a.html
↩︎ - CHF 30 pro Tagessatz ist der gesetzliche Regelsatz, der bei einer durchschnittlichen finanziellen Situation mindestens festgelegt wird. Da es sich aber um Nothilfebezüger:innen handelt, ist ein Tagessatz von CHF 10 angemessen. Laut Bundesgericht ist es rechtswidrig, Tagessätze von CHF 30 zu erheben. Mit einem Tagessatz von CHF 10 wären die Geldstrafen tiefer.
↩︎ - Ostschweizer Strafvollzugskonkordat, „Kostgelder und Gebühren“, Zugriff 3.1.2025, https://www.osk-web.ch/assets/files/pdf/rechtserlasse/Kostgelder-OSK-2025%20-%202026.pdf. ↩︎
Tabelle 1
Bundesamt für Statistik, „Erwachsene: Verurteilungen für ein Vergehen oder Verbrechen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), nach Art und Dauer der Hauptstrafe, Schweiz und Kantone [ab 2018], Kanton Zürich
ww.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken.assetdetail.je-d-19.03.03.02.05.01.02a.html
| Art und Dauer der Hauptstrafe | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| UNBEDINGTE Geldstrafe | 163 | 138 | 153 | 165 | 185 | |
| N | < 15 Tage | 4 | 1 | 5 | 3 | 3 |
| N | 15 Tage bis < 1 Monat | 7 | 4 | 7 | 8 | 12 |
| N | 1 Monat bis < 3 Monate | 84 | 89 | 82 | 101 | 98 |
| N | 3 Monate bis < 6 Monate | 61 | 37 | 51 | 44 | 65 |
| N | 6 Monate | 7 | 7 | 8 | 9 | 7 |
| % | < 15 Tage | 2.5 | 0.7 | 3.3 | 1.8 | 1.6 |
| % | 15 Tage bis < 1 Monat | 4.3 | 2.9 | 4.6 | 4.8 | 6.5 |
| % | 1 Monat bis < 3 Monate | 51.5 | 64.5 | 53.6 | 61.2 | 53.0 |
| % | 3 Monate bis < 6 Monate | 37.4 | 26.8 | 33.3 | 26.7 | 35.1 |
| % | 6 Monate | 4.3 | 5.1 | 5.2 | 5.5 | 3.8 |
| Mediane Dauer | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | |
| CHF | Medianer Tagessatz | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 |
| CHF | Summe Geldbetrag | 448 400 | 338 750 | 370 300 | 417 650 | 504 950 |
Screenshot 1
Ostschweizer Strafvollzugskonkordat, „Kostgelder und Gebühren“, web.ch/assets/files/pdf/rechtserlasse/Kostgelder-OSK-2025%20-%202026.pdf
