FAQ


Was gibt es für Beispiele?

Artikel 115 AIG
1. Eine Person reist ohne gültigen Ausweis oder ohne das erforderliche Visum über die Schweizer Grenze ein.

2. Eine abgewiesene, asylsuchende Person, die sich nach Ablauf der Ausreisefrist weiterhin in der Schweiz aufhält.

3. Eine Personen ohne Aufenthaltsbewilligung, die arbeitet.
Eine Person mit Aufenthaltsbewilligung, die ohne Arbeitsbewilligung arbeitet.

Artikel 119 AIG
Eine asylsuchende Person, der aufgrund des Verfahrensstatus vorgeschrieben wurde, sich nur in einem Rayon (Bezirk, Gemeinde, etc.) aufzuhalten, verlässt diesen ohne Erlaubnis und hält sich anderswo auf.

Eine abgewiesene Asylsuchende, der untersagt wurde, sich im Stadtzentrum von Zürich aufzuhalten, betritt dennoch dieses Gebiet. 


Warum soll ich Menschen unterstützen, die gegen das Gesetz verstossen?

Die meisten dieser Menschen verstossen nicht vorsätzlich gegen das Gesetz, sondern weil sie in einer Notlage stecken, die das Einhalten der Vorschriften unmöglich macht. Zudem handelt es sich um Menschen, die kein Geld oder das erforderliche Netzwerk nicht haben, um ihre Geldstrafe zu bezahlen.

Was wir machen ist nicht direkt vergleichbar, aber in anderem Kontext die Bezahlung einer Kaution.

Jede bezahlte Busse entlastet das Justizsystem und die Gefängnisse, deren Ressourcen für schwerwiegendere Fälle genutzt werden können.

Du unterstützt nicht einfach eine Person, du ermöglichst es der Allgemeinheit das achtfache deines Beitrags einzusparen!


Weshalb ist das Ausländergesetz problematisch?

Gemäss Artikel 115 kann jede Person, die sich ohne Anwesenheitsrecht in der Schweiz aufhält, wegen rechtswidrigen Aufenthalts bestraft werden. Die meisten Betroffenen können nach dem Vollzug ihrer Ersatzfreiheitsstrafe die Schweiz nicht verlassen, womit sie sich erneut des illegalen Aufenthaltes schuldig machen, da illegaler Aufenthalt als sogenanntes Dauerdelikt angesehen wird – was juristisch und politisch umstritten ist.

Das ist besonders häufig bei abgewiesenen Asylsuchenden der Fall, die keine Aussichten auf einen legalen Status haben und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Obwohl das AIG verfassungskonform ist, wirkt es in der Praxis diskriminierend, da es fast ausschliesslich eine bestimmte Gruppe trifft: Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben und ihre Geldstrafe weder bezahlen noch auf ein unterstützendes Netzwerk zurückgreifen
können.

Es handelt sich hier um eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der sozialen Lage, da eine finanziell abgesicherte Person die Strafe einfach begleichen und so eine Inhaftierung vermeiden kann. Da Armut und unsicherer Status faktisch bestraft werden, steht diese Ungleichbehandlung in Diskrepanz mit der Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung (Art. 8), dem menschenrechtlichen Gleichheitsgrundsatz (Art. 26 UNO-Pakt II, ICCPR) und dem menschenrechtlichen Diskriminierungsverbot (Art. 14, EMRK).

Grundsätzlich ist die Kriminalisierung von Menschen in prekären Notlagen höchst problematisch. Wenn sie aus systembedingten Zwängen handeln, wirft dies zudem die Frage nach der Verhältnismässigkeit (BV Art. 5) auf.


Braucht es da nicht eine politische Lösung?

Selbstverständlich, aber politischen Prozesse brauchen Zeit. Deshalb haben wir uns entschieden, eine Lösung anzubieten, die sofort, ohne weitere Hindernisse, umsetzbar ist.


Kann ich meine Spende von den Steuern abziehen?

Leider nein. Es ist schwierig im Kanton Zürich eine Steuerbefreiung zu erhalten. Wir fokussieren uns für den Moment lieber auf andere Dinge.


Ist es nicht illegal unbedingte Geldstrafen für andere zu bezahlen?

Wer eine unbedingte Geldstrafe für eine verurteilte Person nach Art. 115 oder 119 AIG bezahlt – etwa aus Solidarität oder zum Schutz vor Ersatzfreiheitsstrafen –, begeht nach geltendem Schweizer Recht keine Straftat.

Das Bundesgericht hat mehrfach festgehalten, dass eine Busse durch Dritte bezahlt werden kann und die Busse mit der Zahlung – unabhängig vom Zahler – rechtskräftig beglichen ist.


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