Du bist Ausländer:in und wohnst im Kanton Zürich?
Du hast einen Brief bekommen, auf dem Strafbefehl steht?
Dann überprüfe folgende Angaben und finde heraus, ob wir dir vielleicht helfen können.
1 Die Strafe betrifft Artikel 115 oder 119 des Schweizer Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG).
Das Ausländer und Integrationsgesetz wird entweder mit ‚AIG‘ oder ‚AuG‘ abgekürzt geschrieben. Also so: Art. 115 AuG oder Art. 119 AuG.
Wie sieht ein Strafbefehl aus?
Strafbefehle sehen nicht immer genau gleich aus. Hier ein Beispiel:

Auf was muss ich bei meinem Strafbefehl achten?
Es muss entweder Art. 115 AuG stehen

oder Art. 119 AuG

Was bedeuten die Artikel 115 und 119 AIG/AuG?
Art. 115 AuG
1. Unerlaubte Ein- oder Ausreise
Du bist ohne gültigen Ausweis oder ohne das benötigte Visum in die Schweiz eingereist oder aus der Schweiz in ein anderes Land gereist.
2. Rechtswidriger Aufenthalt
Du hast dich ohne gültige Papiere in der Schweiz aufgehalten.
3. Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung
Du hast ohne Aufenthaltspapiere und Arbeitsbewilligung gearbeitet.
Art. 119 AuG
1. Missachtung des Ein- und Ausschlusses in einem Rayon
Du hättest einen Bereich, eine Gemeinde nicht verlassen oder betreten dürfen.
2 Alle anderen Delikte und Kombinationen mit anderen Delikten werden ausgeschlossen!Insbesondere alle Gewaltdelikte, Sexualdelikte, Einbrüche, Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, etc.
3 Die Geldstrafe ist unbedingt. Das heisst, du musst sie innerhalb der gegebenen Frist bezahlen.
Wie finde ich heraus, ob meine Strafe bedingt oder unbedingt ist?
Bedingte Strafe
Es steht eine Formulierung mit ‚bedingt‘ oder ‚Probezeit‘. Zum Beispiel:
„Die Strafe wird … bedingt ausgesetzt.“
„Die Strafe wird auf eine Probezeit von x Monate/ Jahre bedingt ausgesetzt.“
Unbedingte Strafe
Es steht eine Formulierung mit ‚unbedingt‘ oder ’sofort zu vollziehen‘. Zum Beispiel:
„Die Strafe wird … unbedingt ausgesetzt.“
„Die Strafe ist sofort zu vollziehen.“
4 Du kannst die Ersatzfreiheitsstrafe nicht bezahlen. Wenn du sie nicht bezahlen kannst, musst du dafür ins Gefängnis gehen.
Check
Treffen die Punkte 1 bis 4 zu? Dann füll das Formular unten mit deinen Angaben aus.
Wir melden uns so bald wie möglich, können aber nichts garantieren. Wir sind von Spenden abhängig.
Beratung und Rechtsvertretung
Wenn du Hilfe oder Beratung im Asylrecht benötigst, dann wende dich an eine der folgenden Organisationen:


AsyLex ist eine Schweizer Non-Profit-Organisation, die asylsuchenden Personen in der Schweiz und weltweit Online-Rechtsberatung anbietet. Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch, unabhängig von Herkunft oder Lebensumständen, das Recht hat, seine Rechte zu kennen und sich mit fachkundiger Unterstützung im komplexen Asylverfahren zurechtzufinden. Mithilfe moderner Technologien und eines engagierten Netzwerks von über 200 Freiwilligen bauen wir Barrieren ab und gewährleisten, dass der Zugang zum Recht für diejenigen Realität wird, die ihn am dringendsten benötigen.
zu Asylex ->
Die Beratungsstelle für Asylsuchende berät Personen in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen.
zu HEKS Beratungsstelle für Asylsuchende ->
Pikett Asyl ist eine unabhängige Beratungsstelle, die abgewiesenen Asylsuchenden hilft, wenn ihre amtlich zugewiesene Rechtsvertretung das Mandat niedergelegt hat. Sie bietet qualifizierte Zweitmeinungen und Unterstützung bei der Einreichung von Beschwerden gegen negative Asylentscheide.
zu Pikett Asyl ->
Antrag
Das Formular wird aufgeschaltet, sobald wir genügend Geld gesammelt haben. Bis dahin bitten wir um Geduld. Vielen Dank für das Verständnis.