Grundprinzipien
- Gesuche werden geprüft und wir behalten uns vor, Gesuche abzulehnen.
- Gesuche werden nach deren Eingang behandelt.
- Wir sind bestrebt, unseren Zweck so effizient wie möglich umzusetzen.
Unsere Regeln
angelehnt an den Zewo-Standard
1 Gemeinnützigkeit
Wir üben eine gemeinnützige Tätigkeit aus.
2 Integrität
Unser Verein verpflichtet sich zu Integrität und ethischem Handeln.
3 Leitung
Die leitenden Organe nehmen ihre Verantwortung wahr.
4 Unabhängigkeit
Die Mitglieder des obersten Leitungsorgans sind untereinander weder verheiratet, nahe verwandt oder verschwägert, noch leben sie in einer dauerhaften Partnerschaft.
5 Interessenbindung
Interessenbindungen sind transparent und Interessenkonflikte werden vermieden.
6 Interne Kontrolle
Das oberste Leitungsorgan sorgt für eine angemessene interne Kontrolle und ein adäquates Risikomanagement.
7 Vergütungen
Die Mitglieder des obersten Leitungsorgans erbringen ihre Leistung grundsätzlich ehrenamtlich, können aber moderat vergütet werden. Die Vergütungen sind angemessen.
8 Effizienz
Der Anteil für Projekte und Dienstleistungen am Gesamtaufwand beträgt mindestens 65%. Das heisst, der Anteil für die Administration und die Mittelbeschaffung beträgt max. 35%.
9 Wirkung
Wir setzen uns laufend mit der Wirkung unserer Kerntätigkeit auseinander und sind bestrebt so zu arbeiten, dass so viel wie nur möglich der Zweckerfüllung und letztendlich den Betroffenen zugute kommt.
10 Transparenz
Wir sind transparent und erstatten Bericht über unsere Tätigkeiten.
11 Datenschutz
Wir respektieren den Datenschutz und die Privatsphäre von betroffenen natürlichen Personen, insbesondere der Spenderinnen und Spender.
12 Fundraising
Die Verantwortung für das Fundraising und die Kommunikation bleibt bei uns, auch wenn wir mit Dritten zusammenarbeiten.